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Ich darf Sie inspirieren

In Deutschland gibt es ca. 18 Millionen Wohngebäude mit ca. 40 Millionen Wohneinheiten und ein Großteil davon wurde vor 1979 mit oft sehr schlechter Energieeffizienz gebaut. Energieberatungen tragen dazu bei die vielfältigen Möglichkeiten zu präsentieren, wie Energie sowie Kosten gespart werden können, und um Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen.  Besonders private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) brauchen unabhängige und zuverlässige Informationen, um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen und verstehen zu können.

Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderung für die sogenannte “Vor-Ort-Beratung” zum 1. März 2015 verbessert und dabei die individuellen Bedürfnisse privater Eigentümer mehr berücksichtigt. Die erste wichtige Neuerung: Die Zuschüsse wurden erhöht. Ab nun werden 60 Prozent der Beratungskosten gefördert (bisher 50 Prozent).

Der Förderhöchstbetrag wurde von 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 1.100 Euro erhöht. Bei WEG erhalten Berater ab März 2015 für ihren Mehraufwand zusätzlich bis zu 500 Euro, denn der Energieberater muss seinen Bericht nicht nur dem Verwalter, sondern auch auf der Eigentümerversammlungen vorstellen und erläutern – und das oft mehrfach.

Die zweite wichtige Änderung: Gebäudebesitzer können entscheiden, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus bekommen möchten oder einen Fahrplan für eine umfassende, aber schrittweise Sanierung mit abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen.

Die Nachfrage der Vor-Ort-Beratung ist gegenüber 2014 laufend angestiegen.

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